ZinsMath Benchmark – Effektivzinsberechnung, hier soll die Leistungsfähigkeit des ZinsMath Effektivzinssolvers demonstriert werden. Folgendes Beispiel hat daher nur virtuellen Charakter.

Eine Bank gewährt einem Kunden einen Kredit über 100 EUR und einer Laufzeit von 100 Jahren. Dabei werden unterschiedliche Tilgungs- und Rückzahlungsmodalitäten vereinbart.

Aufgabe 1: Der Kunde zahlt nach 100 Jahren in einer einzigen Rate den Betrag von 13150.1257846 EUR zurück. Wie hoch ist die Rendite beziehungsweise der Effektivzins des Darlehens?

Für diese Aufgabe existiert eine exakte Lösungsvorschrift, sie lautet:

$$\displaystyle i = \sqrt[100]{\frac{13150.1257846}{100.}} = 1.05$$

und liefert das Ergebnis:

Rendite: 4.9999999999976 % p.a. (explizite Lösung)

Aufgabe 2: Der Kunde zahlt nach 100 Jahren den Betrag von 13150.1257846 EUR zurück. Darüber hinaus zahlt er jeden Monat 0.01 EUR an die Bank zurück. Wie hoch ist die Rendite beziehungsweise der Effektivzins des Darlehens?

Monatliche Auflösung, die Effektivzinsberechnung wird mit dem ZinsMath Effektivzinssolver iterativ gelöst.

Start Effektivzinsberechnung:
Rel. error is: 7.8696859901584E-5
Needed outerloops: 50
Solution time: 0.025882 seconds
Rendite: 5,0258 % p.a.

Aufgabe 3: Der Kunde zahlt nach 100 Jahren den Betrag von 13150.1257846 EUR zurück. Darüber hinaus zahlt er jeden Tag 0.01 EUR an die Bank zurück. Wie hoch ist die Rendite der Effektivzins des Darlehens?

Taggenaue Auflösung, die Effektivzinsberechnung wird mit dem ZinsMath Effektivzinssolver iterativ gelöst.

Start Effektivzinsberechnung:
Rel. error is: 8.8886777263042E-5
Needed outerloops: 39
Solution time: 0.406377 seconds
Rendite: 6,0262 % p.a.

Verfügen Sie über Tools, solche oder andere Analysen durchzuführen? Hätten Sie ein >>gewisses Problem<< eine solche Renditeanalyse durchzuführen?

Wenn Sie Interesse an der Berechnung von hochauflösenden (taggenauen) Renditeberechnungen haben, dann sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Oben gezeigte Beispiele entsprechen den Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngV) der Bundesrepublik Deutschland.